GAV Lidl Schweiz
Örtlicher Geltungsbereich
Der GAV gilt für die gesamte Schweiz (Firmenvertrag).
Artikel 1.2
Artikel 1.2
Örtlicher Geltungsbereich
Der GAV gilt für die gesamte Schweiz (Firmenvertrag).
Artikel 1.2
Artikel 1.2
Betrieblicher Geltungsbereich
Der Vertrag gilt für alle Lidl Gesellschaften in der Schweiz.
Artikel 1.2
Artikel 1.2
Betrieblicher Geltungsbereich
Der Vertrag gilt für alle Lidl Gesellschaften in der Schweiz.
Artikel 1.2
Artikel 1.2
Persönlicher Geltungsbereich
Der Vertrag gilt für alle Mitarbeitende der Lidl Gesellschaften in der Schweiz, die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben; mit Ausnahme der Kadermitarbeitenden. Der GAV gilt für sämtliche Beschäftigsgrade und allfällige Mitarbeitende im Stundenlohn. Er gilt auch für Lernende, vorbehältlich zwingender Bestimmungen der Lehrverträge.
Der Vertrag gilt auch für Mitarbeitende, welche nicht der Gewerkschaft Syna oder dem KV Schweiz angehören.
Artikel 1.2
Der Vertrag gilt auch für Mitarbeitende, welche nicht der Gewerkschaft Syna oder dem KV Schweiz angehören.
Artikel 1.2
Persönlicher Geltungsbereich
Der Vertrag gilt für alle Mitarbeitende der Lidl Gesellschaften in der Schweiz, die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben; mit Ausnahme der Kadermitarbeitenden. Der GAV gilt für sämtliche Beschäftigsgrade und allfällige Mitarbeitende im Stundenlohn. Er gilt auch für Lernende, vorbehältlich zwingender Bestimmungen der Lehrverträge.
Der Vertrag gilt auch für Mitarbeitende, welche nicht der Gewerkschaft Syna oder dem KV Schweiz angehören.
Artikel 1.2
Der Vertrag gilt auch für Mitarbeitende, welche nicht der Gewerkschaft Syna oder dem KV Schweiz angehören.
Artikel 1.2
Keine Auskünfte vorhanden