GAV für das schweizerische Metzgereigewerbe
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Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.12.2024
bis 31.07.2025
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.12.2024 bis 30.06.2025
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 01.12.2024 bis 30.06.2025
Letzte Änderungen
Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den gesetzlichen Mindestlöhnen im Kanton Tessin, Genf und Neuenburg aktualisiert worden. Neu im Kanton Tessin: Ab 1. Dezember 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für die Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel (NOGA 10) sowie den Detailhandel (NOGA 47) neu CHF 20.00 /Stunde, resp. CHF 18.46 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Neu im Kanton Genf: Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von CHF 24.48 pro Stunde, respektive CHF 22.60 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht. Neu im Kanton Neuenburg: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn CHF 21.31 pro Stunde, respektive CHF 19.67 als Basisstundenlohn, wenn ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht.Kontakt Arbeitgebervertretung
Metzgereipersonal-Verband der Schweiz
Berninastrasse 258057 Zürich
+41 44 311 64 06
mpv@mpv.ch
https://www.mpv.ch/